Pharma-Digitalmarketing – Was erlaubt das Heilmittelwerberecht?

Freitag (27.09.2019) von 14:10 Uhr bis 14:35 Uhr // Halle 1, E-31, Bühne 1

Sprecher

Herr Dan Ivanescu

Herr Dan Ivanescu

Rechtsanwalt, Sträter Rechtsanwälte

Inhalt

Das Informations- und Kaufverhalten hat sich durch die digitalen Kommunikationskanäle stark verändert. In einer Zeit, in der der Verbraucher Gesundheitsinformationen im Web und über Apps suchen und Ärzte digitale Kanäle für Weiterbildung und Informationsbeschaffung nutzen, müssen auch Pharmaunternehmen und Apotheken ihre Botschaften und Dienstleistungen digital verfügbar machen. Andererseits unterliegt die Heilmittelwerbung – auch die digitale – durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) – zum Schutz der Gesundheitsinteressen der Verbraucher und Allgemeinheit – nicht unerheblichen Restriktionen. Informationsrechte der Verbraucher sowie die Berufsfreiheit der Apotheker und Pharmaunternehmer stehen dem gegenüber. Was HWG und Rechtsprechung im Pharma-Digitalmarketing zulassen und wo die Grenzen liegen, will der Themenbeitrag aufzeigen. Der Beitrag richtet sich vor allem an Apotheken und Pharmaunternehmen, aber auch an alle anderen Marktteilnehmer, die pharmazeutische Waren und Dienstleistungen vertreiben und bewerben und dafür unter anderem digitale Kommunikationskanäle nutzen bzw. nutzen wollen.

Veranstaltungsart

Kernzielgruppen